
Die staatliche Zuständigkeit für Unwetterwarnungen liegt beim DWD Deutscher Wetterdienst.
Weitere interessante und aktuelle Informationen gibt es bei der Unwetterzentrale von Meteomedia.
Der Deutsche Wetterdienst definiert folgende Ereignisse als Unwetter, wenn die genannten Schwellen überschritten werden:
Bezeichnung | Kriterien zur Unwetterwarnungen |
|---|---|
Gewitter | mit Hagel (Körner größer als 1,5 cm) oder mit Starkregen oder mit Sturm oder Orkan. |
Sturm | Orkanartige Böen von 11 Bft. (in 10 m Höhe gemessen) |
Orkan | mind. 12 Bft. (in 10 m Höhe gemessen) |
Schneeverwehung | lockere Schneedecke (größer als 10 cm) oder Neuschnee mit Böen über 8 Bft |
Starkregen | mehr als 25 l/m² in 1 Stunde oder mehr als 35 l/m² in 6 Stunden |
Dauerregen | mehr als 40 l/m² in 12 Stunden oder mehr als 50 l/m² in 24 Stunden oder mehr als 60 l/m² in 48 Stunden |
Glatteis | verbreitete Bildung von Glatteis oder auch überfrierender Nässe mit Einfluss auf den Verkehr |
Schneefall | mehr als 10 cm in 6 Stunden oder mehr als 15 cm in 12 Stunden |
Tauwetter | Dauerregen bei einer Schneedecke von mehr als 15 cm |